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08.10.26

Nachhaltigkeit in der Industrie: Wiederverwendung und Recycling von Fässern

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Mithilfe von KI generiert

Nach der Entleerung bleiben in Industriebetrieben regelmäßig gebrauchte Stahlfässer, Kunststofffässer und IBCs zurück. Was lässt sich erneut verwenden, was muss zum Recycling? Wer Einkauf, Produktion und Rückgabe aufeinander abstimmt, kann unnötige Abfälle und Kosten vermeiden. 

Geeignete Fässer werden gereinigt, bei Bedarf instandgesetzt, geprüft und anschließend als rekonditionierte Fässer angeboten. Bei IBCs lässt sich zusätzlich der Innenbehälter austauschen, im Handel heißt das Rebottling. Vor dem Recycling steht deshalb die Frage, ob sich ein Gebinde noch sicher wiederverwenden lässt

Das Wichtigste zu Beginn

  • Aufbereitung und Eignung getrennt prüfen: Die Bezeichnung „rekonditioniert" allein sagt noch nicht, welches Füllgut in das Gebinde darf. 
  • Bei Gefahrgut auf die Unterlagen achten: Kennzeichnung, Bauartzulassung und erforderliche Prüfungen müssen zum vorgesehenen Einsatz passen. 
  • Abfälle möglichst vermeiden: Prüfen Sie zuerst, wie Gebinde länger genutzt und zurückgeführt werden können. Recycling kommt infrage, wenn die sichere Wiederverwendung ausscheidet. 
  • Den gesamten Aufwand vergleichen: Neben dem Kaufpreis zählen Transport, Rücknahme und die verbleibende Verwendungsdauer

Was Nachhaltigkeit bei Fässern und IBCs bedeutet 

Vier Begriffe beschreiben, was mit einem gebrauchten Gebinde passieren kann. Rekonditionierung und Rebottling machen die Wiederverwendung dabei in vielen Fällen erst möglich. 

  • Wiederverwendung: Das Gebinde wird geprüft, gereinigt und erneut befüllt. Bauart und Zulassung bleiben unverändert, soweit Zustand und Kennzeichnung das zulassen. 
  • Rekonditionierung: Das Fass wird zusätzlich instandgesetzt, bei Stahl durch Richten und Entrosten, bei Kunststoff vor allem durch neue Dichtungen. 
  • Rebottling: Der IBC erhält eine neue Innenblase, der Gitterkorb bleibt im Einsatz. Recycling: Der Werkstoff geht in die Verwertung, sobald eine sichere Weiterverwendung ausscheidet

Rekonditionierte Fässer: So läuft die Aufbereitung ab 

Die Aufbereitung übernehmen wir im eigenen Betrieb. Bei Stahlfässern gehören dazu folgende Arbeiten: 

  1. Annehmen und sortieren: Wir erfassen Werkstoff, Bauart und früheres Füllgut. 
  2. Zustand prüfen: Beschädigte oder stark korrodierte Fässer werden aussortiert. 
  3. Innenbereich reinigen: Rückstände werden mit einem geeigneten Verfahren entfernt. 
  4. Instandsetzen: Je nach Zustand wird das Fass gerichtet und entrostet. Dichtungen, die nicht fester Bestandteil der Verpackung sind, werden ausgetauscht. 
  5. Dichtheit prüfen: Für die erneute Verwendung als Gefahrgutverpackung für Flüssigkeiten ist eine Dichtheitsprüfung erforderlich. 
  6. Oberfläche behandeln und kennzeichnen: Das Fass erhält gegebenenfalls eine neue Lackierung und die vorgeschriebenen Angaben zur Rekonditionierung.


Gereinigte und geprüfte IBC-Container in 300, 600, 800, 1000 und 1250 Litern, mit und ohne UN-Gefahrgutzulassung.

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Rekonditionierte Fässer und IBCs: Welches Gebinde eignet sich für welche Anwendung?

Bezeichnung Details Mögliche Anwendung
Gereinigt Das gebrauchte Gebinde wurde gereinigt. Welche weiteren Prüfungen dazugehören, ergibt sich aus dem Angebot. Für Füllgüter ohne Gefahrgut- und Hygieneanforderungen, etwa als Sammel- oder Lagerbehälter im Betrieb. Eine Reinigung allein bestätigt keine Zulassung.
Rekonditioniert Bei Fässern: Reinigung, erforderliche Instandsetzung und Prüfung unter Beibehaltung der Bauart. Für den erneuten Einsatz in der bisherigen Bauart, je nach Ausführung auch für Gefahrgut. Gleichen Sie Umfang der Aufbereitung und Kennzeichnung mit Ihrer vorgesehenen Verwendung ab.
Rebottled Ein IBC erhält einen neuen Innenbehälter. Geeignete äußere Bauteile bleiben im Einsatz. Wenn Ihr Füllgut einen neuen, unbelasteten Innenbehälter verlangt, etwa bei hohen Hygieneanforderungen. Eignung der neuen Innenblase, Armaturen und Dichtungen sowie gegebenenfalls die Gefahrgutzulassung prüfen.
Wiederaufgearbeitet Zum Beispiel wird ein Stahlspundfass zu einem Stahldeckelfass umgebaut. Wenn Sie eine andere Bauart benötigen, etwa ein Deckelfass statt eines Spundfasses. Bei Gefahrgut gelten die Anforderungen an die neue Bauart. Die bisherige Zulassung lässt sich nicht einfach übernehmen.

Neuware oder gebrauchtes Gebinde: die Entscheidungshilfe 

  • Neue Gebinde sind die richtige Wahl, wenn Ihr Füllgut einen dokumentiert unbelasteten Behälter verlangt, etwa bei Lebensmitteln, Pharmazie oder empfindlichen Rezepturen, oder wenn Sie eine Bauart benötigen, die gebraucht nicht angeboten wird. 
  • Rekonditionierte Fässer und IBCs kommen infrage, wenn Bauart und Zulassung zu Ihrem Füllgut passen und Sie die Beschaffungskosten senken wollen, ohne bei Prüfung und Kennzeichnung Abstriche zu machen. 
  • Rebottled IBCs liegen dazwischen: ein neuer Innenbehälter für das Produkt, ein weiterverwendeter Gitterkorb für die Umweltbilanz

Gebrauchte IBCs: rekonditioniert oder rebottled 

Gebrauchte IBC-Container gehören zu unserem Kerngeschäft. Wir bereiten sie im eigenen Betrieb auf und bieten sie in 300, 600, 800, 1000 und 1250 Litern an, mit und ohne UNGefahrgutzulassung. Welche Ausführung passt, hängt vom Füllgut und vom Zustand des Innenbehälters ab.

Rekonditionierte IBCs und Rebottling: der Unterschied 

Rekonditionierte IBCs werden üblicherweise als gereinigte und geprüfte Gebinde angeboten, beim Rebottling erhalten sie eine neue Innenblase. Das ADR unterscheidet bei IBCs zwischen regelmäßiger Wartung, Reparatur und Wiederaufarbeitung. Wird ein Innenbehälter der ursprünglichen Bauart desselben Herstellers eingesetzt, gilt der Austausch als Reparatur und erfordert entsprechende Prüfungen

Worauf es bei gebrauchten IBCs ankommt

  • ✔  Innenbehälter: Gereinigt und geprüft oder neu? Bei empfindlichen Füllgütern spricht vieles für eine neue Innenblase, entscheidend bleiben Material, Armaturen und Dichtungen
  • ✔  Armaturen und Dichtungen: Auslaufhahn, Deckel und Dichtungen müssen zu Ihrem Produkt und Ihren Reinigungsmitteln passen. Passende Ersatzteile finden Sie im Zubehör.
  • ✔  Gitterkorb und Palette: Verformungen und der Zustand der Palette entscheiden über Stapelbarkeit und Transport.
  • ✔  Kennzeichnung und Prüfdaten: Bei Gefahrgut zählen die Bauartzulassung und die nächsten fälligen Prüfungen.

Vorteile von rekonditionierten Fässern und IBCs 

Gebrauchte Gebinde können die Beschaffungskosten senken, wobei zum Vergleich auch Lieferund Rücknahmekosten gehören. Achten Sie außerdem darauf, wie lange die passende Ausführung noch verwendet werden darf. Ein niedriger Einkaufspreis rechnet sich nicht, wenn das Fass schon nach kurzer Zeit ersetzt werden muss. 

Wiederverwendung vor Recycling 

Nach § 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes stehen Vermeidung und Vorbereitung zur Wiederverwendung grundsätzlich vor Recycling, sonstiger Verwertung und Beseitigung. Maßgeblich sind dabei auch die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sowie die technische und wirtschaftliche Machbarkeit. Wie groß der Umweltvorteil im Einzelfall ausfällt, hängt von Reinigung und Transportwegen ab. Wer konkrete CO2-Angaben benötigt, fordert eine nachvollziehbare Berechnung zum angebotenen Produkt an. 

Verpackungsabfälle vermeiden 

Passen die Gebindegrößen zu Ihren Chargen? Prüfen Sie mit Produktion und Logistik, ob größere Gebinde Verpackungen einsparen können, ohne Haltbarkeit, sichere Handhabung oder Produktqualität zu beeinträchtigen.

Gebrauchte Stahlfässer, Kunststofffässer und IBCs abgeben und ersetzen 

Wir nehmen geeignete Leergebinde zurück und bereiten sie auf. Bevor Sie die Abholung vereinbaren, klären Sie mit uns folgende Annahmebedingungen: 

✔ Restentleerung: Welche Anforderungen gelten für Reste Ihres Füllguts? 

✔ Verschlüsse: Sind Deckel, Spundverschlüsse und Armaturen vollständig und geschlossen? 

✔ Zustand: Gibt es Risse, undichte Nähte oder starke Korrosion? 

✔ Früheres Füllgut: Ist bekannt und dokumentiert, was zuletzt eingefüllt war? Vorhandene Kennzeichnungen bleiben am Gebinde.

So organisieren Sie die Rückgabe 

  1. Bestand aufnehmen: Erfassen Sie Bauart, Größe, Stückzahl, Zustand und das letzte Füllgut.
  2. Annahme vereinbaren: Lassen Sie sich bestätigen, welche Gebinde übernommen werden, und klären Sie Mindestmengen, Abholung, Kosten oder eine mögliche Vergütung.
  3. Abholung vorbereiten und dokumentieren: Kennzeichnen Sie die Gebinde nach den vereinbarten Vorgaben, melden Sie beschädigte Behälter und solche mit unbekanntem Inhalt vorab und halten Sie die übergebenen Mengen fest. Auch für ungereinigtes Leergut können Gefahrgutvorschriften gelten.

Wenn regelmäßig Leergebinde anfallen, erleichtern feste Abholtermine und Sammelmengen die Planung. Welche Rücknahmemöglichkeiten für Ihren Betrieb infrage kommen, können Sie über unser Kontaktformular anfragen. Nennen Sie dafür Menge, Standort und bisheriges Füllgut.

IBC-Container mit neuem Innenbehälter für hohe Hygieneanforderungen.

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Rekonditionierte IBCs und passende Fässer bei faesser.de 

Bei faesser.de erhalten Sie rekonditionierte IBCs in Ausführungen mit und ohne UNGefahrgutzulassung sowie IBCs mit neuer Innenblase. Zum Sortiment gehören außerdem neue Stahlfässer, Kunststofffässer, Kanister und passendes Zubehör. Nennen Sie uns Ihr Füllgut, die benötigte Menge und den geplanten Einsatz, damit wir gemeinsam klären können, welche Ausführung für Ihren Betrieb infrage kommt.

FAQ zu rekonditionierten Fässern und IBCs

Bei einer fachgerechten Rekonditionierung bleibt die Bauart erhalten, wobei Zustand, Kennzeichnung und erforderliche Prüfungen auch für die erneute Verwendung stimmen müssen. Zusätzlich ist zu prüfen, ob das Fass für Ihr konkretes Gefahrgut geeignet ist.

Während bei rekonditionierten IBCs üblicherweise der vorhandene Innenbehälter gereinigt und geprüft wird, erhalten rebottled IBCs eine neue Innenblase. Geeignete äußere Bauteile wie der Gitterkorb bleiben dabei im Einsatz.

Ein gebrauchtes Stahlfass kommt dafür infrage, wenn es die Anforderungen für das konkrete Gefahrgut erfüllt und die erforderliche Kennzeichnung trägt. Eine Reinigung allein genügt dafür nicht.

Für die Beförderung gefährlicher Güter gilt eine Verwendungsdauer von fünf Jahren ab dem Herstellungsdatum, sofern keine kürzere Frist vorgesc

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